Gesundheits-Vorsorge (COVID-19)
Das Tragen einer anerkannten Mund-Nasen-Bedeckung (MNB: FFP2)
kann seit 8. April 2023 bundesweit eigenverantwortlich erfolgen. Die
Einhaltung gewöhnlicher Hand-Hygiene- und Abstands-Regelungen kann
nun auch wieder nach individuellem Ermessen umgesetzt werden.
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern
zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer
medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder
vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen
und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden
(zu gegebenem Anlass) weiterhin empfohlen
um auch damit auch dem Allgemeinen Gesundheitsschutz zu entsprechen.
Die
Gastronomiebetriebe sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Im Zeitraum von Mitte März 2020
bis Anfang Februar 2023 wurde unser Alltag in Bezug auf das neuartige Corona-Virus
durch einschränkte Maßnahmen begleitet.
Seit 8. April 2023 ist nun auch die Maskenpflicht
in Gesundheitszentren zurück genommen worden.
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Hinweise zum Gesundheits-Schutz |
Hier einige Tipps für Ihre
Reiseplanung:
1.Unterkunftsbuchungen
erfolgen immer direkt mit der
Vermieter*in/Vermittler*in, diese sind Vertragspartner bei der Buchung.
2. Falls Sie
Fragen zu Ihrer Anfrage oder Buchung haben,
dann kontaktieren Sie
bitte direkt die Vermieter*in/Vermittler*in über die
der
Buchung zugrundeliegenden Kontaktinformationen.
3. Falls Sie
Ihre bereits gebuchte
Reise nicht (mehr) antreten
und Ihre Buchung ändern möchten,
kontaktieren Sie bitte ebenfalls Ihre
Vermieter*in/Vermittler*in direkt.
4. Hier finden Sie
Quellen, um sich
bestmöglich über Reisen informieren können:
Die Informationen werden von den zuständigen
Behörden stets aktualisiert.
Quellenangaben:
https://www.traum-ferienwohnungen.de/69381/#