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Impressum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überblick

Das Ferienappartementhaus ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft.

::: Die nächste Eigentümer-Versammlung findet im Mai 2024 in Menzenschwand statt ::: Anträge können - grds. im Rahmen der gesetzlichen Frist - und (einvernehmlich) bei der Begrüßung gestellt werden :::

gegenüber Dritten wird sie von der

Meier & Link Hausverwaltungen UG
in Person der Geschäftsführung

Tel.: (07672) 922 999
Mobil (0170) 63 13 874

vertreten.

Nur die Hausverwaltung ist dazu berechtigt Rechtsgeschäfte im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft einzugehen, dabei wird sie vom Verwaltungsbeirat beraten.

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Nachstehend eine Übersicht wie sich die Aufgaben verteilen:

Die Aufgaben der Hausverwaltung...

Die Aufgaben des Verwaltungsbeirates...

Fragen zu Eigentum der WEG allgemein

 Wahrung der Interessen gg. der  Hausverwaltung, durch konstruktive Verbesserungsvorschläge, im Sinne
aller Eigentümer, Neutralitätsgebot

Erstellung der Betriebskostenabrechnung

Kassenprüfung der Hausverwaltung
inkl. Jahresabrechnung u Wirtschaftsplan

Durchführung der Eigentümerversammlung

evtl. Moderationsfunktion während der Eigentümerversammlung.
Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung  (§ 28 WEG) Förderung eines gesellschaftlichen
Miteinanders unter den Eigentümern

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Vertragliche Regelungen

Die Mitglieder des Verwaltungsbeirats werden aus den, grundbuchrechtlichen, Mitgliedern der Eigentümerversammlung gewählt. Sofern ein gewähltes Mitglied des Verwaltungsbeirates seine Funktion aufgeben möchte, veranlasst die Hausverwaltung, dass - fristgerecht - vor der nächsten Eigentümerversammlung, Alle grundbuchrechtlichen Eigentümer über Vakanzen schriftlich informiert sind. Die Hausverwaltung kann Wahlvorschläge unterbreiten, die Neubesetzung einer vakanten Position im Verwaltungsbeirat obliegt der mehrheitlichen Zustimmung der Eigentümerversammlung. (§ 29 WEG)

Die Hausverwaltung ist durch Vertrag mit gültiger Verwaltervollmacht bestellt sowie durch die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht legitimiert.

Wohnungseigentumsgesetz in der Fassung
     der Bekanntmachung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 34)

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letzte Aktualisierung: 26.11.2023

 

English version


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